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© Pastoralraum Hitzkirchertal

Kirchenräte

In der katholischen Schweiz verantworten Seelsorge und Behörden die Kirche gemeinsam. Wir verfügen somit als einziges Land der Welt über eine Doppelstruktur von kirchenrechtlichen und staatskirchenrechtlichen Organen, das sog. «duale System».

Der Kirchenrat ist die Exekutive der Kirchgemeinde und besteht aus mehreren Mitgliedern, die alle vier Jahre von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt werden. Wobei stille Wahl möglich ist. Er vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und ist das strategische Führungsorgan für die laufenden Geschäfte und neue Projekte der Kirchgemeinde. Der Gemeindeleiter ist von Amtes wegen ebenfalls Mitglied in allen vier Kirchenräten.

Die Aufgaben des Kirchenrats umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Vorbereitung der Geschäfte und Ausführung der Beschlüsse
  • Führung Verwaltung und Administration (Personal, Unterhalt Gebäude etc.) der Kirchgemeinde
  • Verantwortung über die finanzielle Führung (Voranschlag und Jahresprogramm,
    Finanz- und Aufgabenplan, Investitionsplan, Jahresrechnung und Jahresbericht)
  • Laufende Orientierung der Bevölkerung über die Geschäfte und Beschlüsse (Kirchgemeindeversammlung, Pfarreiblatt)
  • Zusammenarbeit mit den Kirchenräten im Pastoralraum

Der Kirchenrat nimmt die Verantwortung als Kollektivgremium wahr und die Aufgaben werden in verschiedene Ressorts aufgeteilt von den verschiedenen Ratsmitgliedern wahrgenommen oder ausgeführt. Die laufenden Geschäfte werden an (Abend-)Sitzungen behandelt – je nach Grösse der Kirchgemeinde variiert die jährliche Anzahl.