Der Tod ist für uns Menschen eine Grenzerfahrung, bei der auch viele Fragen aufkommen können. Er begegnet uns in vielfältiger Gestalt; er kann unerwartet eintreten oder auch absehbar. Ein Todesfall bringt für die Hinterbliebenen nicht nur Trauer und Schmerz, es müssen auch einige administrative Schritte in die Wege geleitet werden.
Melden Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung, um dort die amtlichen Details zu klären und auf dem Sekretariat des Pastoralraums Hitzkirchertal, um ein Gesprächstermin zu vereinbaren, an dem wir gemeinsam den Termin der Beerdigung festlegen können.
Benachrichtigung des Hausarztes oder eines anderen Arztes. Dieser stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese Bescheinigung muss mit dem Familienbüchlein der Gemeindekanzlei weitergegeben werden.
Spital-, bzw. Heimverwaltung informiert die Angehörigen direkt über die zu erledigenden Formalitäten. Sie leiten auch die erforderlichen Unterlagen direkt weiter.
Wünschen Sie den Besuch eines Seelsorgers, melden Sie sich – selbstverständlich auch ausserhalb der Öffnungszeiten – beim Sekrerariat, 041 919 69 69.
Wir sind in der schwierigen Zeit des Sterbens und Abschiednehmens für Sie da und kommen zu Ihnen nach Hause, um Ihnen in den Stunden der Trauer beizustehen.
Alle Todesfälle von Personen mit Wohnsitz in Hitzkirch sind von den Angehörigen so bald wie möglich persönlich bei der Gemeindekanzlei zu melden. Bringen Sie dazu bitte die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit.
Weitere wichtige Punkte:
Anschliessend melden Sie sich bitte beim Sekretariat des Pastoralraums Hitzkirchertal, um Termine und Fragen im Zusammenhang mit der Beerdigung abzusprechen:
Der Abschiedsgottesdienst beginnt in der Regel dienstags bis samstags um 9.30 Uhr in der Pfarrkirche; anschliessend ist die Beerdigung auf dem Friedhof.
Der Auftrag zur Einsargung darf in jedem Fall erst nach dem Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung erteilt werden. Es besteht jedoch kein Grund zur übertriebenen Eile. Wenn Sie zunächst in Ihrem vertrauten Umfeld Abschied nehmen möchten, ist es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – durchaus möglich, Verstorbene noch für einige Stunden oder über Nacht zu Hause zu behalten. Die Einsargung kann von den Angehörigen selber mit dem Bestattungsinstitut abgesprochen werden