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© Pastoralraum Hitzkirchertal

Austritt aus der Kirche

Mit dem Kirchenaustritt verlassen Sie eine Gemeinschaft und verzichten folglich auf alle Dienste, die im Zusammenhang mit dieser Gemeinschaft stehen: Auf die Taufe eines Kindes, auf die kirchliche Trauung, auf die Möglichkeit Gotte oder Götti zu werden, auf ein kirchliches Begräbnis. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, besprechen Sie bitte Ihr Vorhaben mit Ihren Familienangehörigen, damit alle informiert sind.

Wenn die Kirchensteuer den Hauptgrund für Ihren Austrittswunsch darstellt, informieren Sie sich auf kirchensteuern-sei-dank.ch, wofür die Kirche die Steuergelder einsetzt.

Falls Sie aufgrund einer negativen Erfahrung austreten wollen, sind wir gerne offen für ein Gespräch. Bitte bedenken Sie, dass nur wer mitmacht, auch Einflussmöglichkeit und somit Chancen zur positiven Veränderung hat.

Formalitäten

Der Austritt erfolgt durch persönliche schriftliche Erklärung an Ihrer Kirchgemeinde / Pfarrei. Wegen der persönlichen Unterschrift muss der Austritt zwingend schriftlich per Post zugestellt werden, ein Versand per E-Mail ist nicht möglich. Der Brief kann normal aufgegeben werden, per Einschreiben ist nicht nötig. Der Austritt wird mit dem Datum des Poststempels gültig.

Treten mehrere Personen mit einer gemeinsamen Erklärung aus (Familie), so muss jede Person über 16 Jahren die Austrittserklärung eigenhändig unterschreiben. Stellvertretende Austrittserklärungen für andere Personen sind ungültig.

Der Kirchenrat / Pfarramt nehmen den Kirchenaustritt zur Kenntnis und informieren die Einwohnergemeinde und das Steueramt darüber. Damit haben Sie die Rechte und Pflichten eines Kirchenmitgliedes verloren.

Denken Sie daran: Falls Sie eines Tages wieder dazugehören möchten, zögern Sie nicht, den ersten Schritt zu tun. Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich.

Falls Sie vor dem Austritt ein persönliches Gespräch wünschen, rufen Sie gerne an!

Für Sie Da

Sekretariat Pastoralraum

041 919 69 69

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