Kirchgemeinde Schongau
Versammlungen
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Die Kirchgemeinde Schongau ist eine der insgesamt 85 Kirchgemeinden des Kantons Luzern und stellt eine staatlich anerkannte Einheit des öffentlichen Rechts dar. Zusammen mit den drei Kirchgemeinden Aesch-Mosen, Hitzkirch und Müswangen gehört sie zum Pastoralraum Hitzkirchertal und ermöglicht in Zusammenarbeit mit diesen die religiöse Betreuung der röm.-kath. Pfarreimitglieder.
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Kirchgemeinden sind in der Kirchenverfassung festgelegt. Zur Hauptsache bestehen ihre Aufgaben in der Vorbereitung und Durchführung der Kirchgemeindeversammlungen (ein- bis zweimal jährlich), Anstellung von Personal, Verwaltung der kirchlichen Stiftungen und des Gemeindevermögens, Bau und Unterhalt von Liegenschaften, Vollzug landeskirchlicher Vorschriften und Vertretungen der Kirchgemeinde nach aussen.
Um alle Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein und sind in Form einer Verwaltungsbehörde, dem sogenannten Kirchenrat (Exekutive) organisiert.
Alle stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die im Kirchgemeindegebiet ihren geregelten Wohnsitz haben, können das kirchliche Leben mitgestalten, indem sie an den Kirchgemeindeversammlungen (Legislative) teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden sowie an allfälligen Urnenabstimmungen teilnehmen. Darüber hinaus können sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei engagieren (siehe unter Mitwirken).