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© Pastoralraum Hitzkirchertal

Kirchgemeinde Müswangen

Versammlungen

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Sie finden hier alle wichtigen Dokumente zur kommenden Kirchgemeindeversammlung, sobald diese zur Verfügung stehen.

Die Kirchgemeinde Müswangen ist eine der insgesamt 85 Kirchgemeinden des Kantons Luzern und stellt eine staatlich anerkannte Einheit des öffentlichen Rechts dar. Zusammen mit den drei Kirchgemeinden Aesch-Mosen, Hitzkirch und Schongau gehört sie zum Pastoralraum Hitzkirchertal und ermöglicht in Zusammenarbeit mit diesen die religiöse Betreuung der röm.-kath. Pfarreimitglieder.

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Kirchgemeinden sind in der Kirchenverfassung festgelegt. Zur Hauptsache bestehen ihre Aufgaben in der Vorbereitung und Durchführung der Kirchgemeindeversammlungen (ein- bis zweimal jährlich), Anstellung von Personal, Verwaltung der kirchlichen Stiftungen und des Gemeindevermögens, Bau und Unterhalt von Liegenschaften, Vollzug landeskirchlicher Vorschriften und Vertretungen der Kirchgemeinde nach aussen.

Um alle Aufgaben erfüllen zu können, ziehen die Kirchgemeinden Steuern ein und sind in Form einer Verwaltungsbehörde, dem sogenannten Kirchenrat (Exekutive) organisiert.

Alle stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken, die im Kirchgemeindegebiet ihren geregelten Wohnsitz haben, können das kirchliche Leben mitgestalten, indem sie an den Kirchgemeindeversammlungen (Legislative) teilnehmen und hier über Wahl- und Sachgeschäfte entscheiden sowie an allfälligen Urnenabstimmungen teilnehmen. Darüber hinaus können sie sich freiwillig oder ehrenamtlich in der Pfarrei engagieren (siehe unter Mitwirken).

Kirchenrat

Daniel Unternährer

Diakon / Pastoralraumleiter
041 919 69 60
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Peter J. Müller-Bucher

Kirchgemeindepräsident
079 414 58 88
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Evelyne Jung-Lang

Vizepräsidentin
041 917 20 02
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Heiri Affentranger

Kirchmeier
041 917 11 49
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Iréne Jung-Häberli

Aktuarin
041 917 05 54
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Schwerpunkt 1. Halbjahr 2022

Schwerpunkt 2. Halbjahr 2021

Kirchgemeinde-Archiv