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© Pastoralraum Hitzkirchertal

Die Weihe gehört zu den sieben Sakramenten und ist zurzeit Männern vorbehalten. Sie ist eine religiöse Handlung, durch die Menschen oder Sachen dem Bereich des Weltlichen dauerhaft entzogen und dem Göttlichen gewidmet werden. Dem Geweihten wird durch verschiedene Riten wie Handauflegung, Gebet usw. eine besondere Gnade zuteil. Beispiele für katholische Weihen sind die Diakonen- und Priesterweihe oder die Altar- und Glockenweihe. In der katholischen Kirche dürfen Weihen von Bischöfen und Priestern vorgenommen werden.

Unterschied zwischen Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe

Es handelt sich hierbei um die drei Stufen des Weihesakraments. Voraussetzung für den Empfang der Bischofsweihe ist die Priesterweihe, Voraussetzung für diese wiederum die Diakonenweihe. Seit 1968 können verheiratete wie unverheiratete Männer zu sogenannten Ständigen Diakonen geweiht werden; sie streben also kein Priesteramt an.

Die Bischofs- und Priesterweihe überträgt dem Geweihten Sendung und Bevollmächtigung, «in persona christi capitis» (in der Person Christi des Hauptes) zu handeln. Die Diakonenweihe verleiht «die Kraft, dem Volk Gottes im Diakonat der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen».

Warum keine Diakoninnen?

Weil Frauen nicht katholische Priesterinnen werden dürfen, ist ihnen auch die Weihe zur Diakonin verwehrt, solange diese als erste Stufe des Weiheamts angesehen wird und damit als untrennbar verbunden mit dem Priesteramt. Im Mai 2019 erklärte Papst Franziskus, die 2016 von ihm eingesetzte Kommission zur Frage der Frauenweihe habe zu keinem einhelligen Ergebnis gefunden. Die Forderung nach einem Frauendiakonat wird in der Schweiz, in Deutschland und einigen anderen Ländern immer lauter. So liess etwa der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzinger verlauten, er nehme es ernst, «dass der Ausschluss der Frauen von Weiheämtern als grundlegend ungerecht und unangemessen wahrgenommen wird in einer gesellschaftlichen Umgebung, die Frauen und Männer lange schon in ihren Rechten gleichgestellt».